Kantonale Volksinitiative
«Gemeinsam vorwärtskommen auf Hauptverkehrsachsen – Ruhe im Quartier»

Die Mobilitätsinitiative will eine vernünftige Verkehrspolitik, mit der alle vorwärtskommen: Auf den Hauptverkehrsachsen soll der Verkehr fliessen. Nur so können wir Ausweichverkehr in die Quartiere vermeiden.

Damit auf den Hauptstrassen der Verkehr fliessen kann, gilt innerorts generell Tempo 50. Diese Regelung hat sich bewährt. Genügende Kapazitäten auf den Strassen sind ein zentrales Anliegen von Gewerbe und Wirtschaft, denn Stau ist teuer: Jede Staustunde führt zu Mehrkosten und verteuert Dienstleistungen und Produkte.

Kantonale Volksinitiative «Gemeinsam vorwärtskommen auf Hauptverkehrsachsen – Ruhe im Quartier»

Mobilitätsinitiative​

Auf Hauptstrassen muss der Verkehr fliessen. Daher gilt innerorts auf den Hauptachsen generell Tempo 50. Dies hat sich bewährt. Nur wenn der Verkehrsfluss auf den Hauptachsen sichergestellt ist, kann Ausweichverkehr in die Quartiere vermieden werden. Dort können, wenn es z. B. die Sicherheit erfordert, Tempo 30-Zonen geschaffen werden.

Einzelne Städte haben in letzter Zeit aus rein politischen Gründen auf gewissen Hauptachsen die Höchstgeschwindigkeit reduziert. Mangels anderer gesetzlicher Grundlagen wurde als Begründung meist die Lärmschutzverordnung angeführt. Dies ist aus verschiedenen Gründen falsch:

  • Weil es das erklärte Ziel ist, den Verkehr auf den Hauptverkehrsachsen zu bündeln, ist es klar, dass die Lärmbelastung auf diesen Strassen grösser ist als in Quartieren.
  • Will man auf den Hauptverkehrsachsen eine Lärmreduktion durch Senkung der Höchstgeschwindigkeit erzwingen, fördert man Umwegfahrten. Dies behindert die Kanalisierung des Durchgangsverkehrs und führt zu mehr Quartierverkehr und Lärm.

In Ausnahmefällen – v.a. wenn Sicherheitsgründe vorliegen – ist es möglich, von den allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten abzuweichen. Temporeduktionen führen aber immer zu Kapazitätsreduktionen, sowohl beim Individual- wie auch beim öffentlichen Verkehr, und verzögern Notfalldienste. Ansonsten aber muss auf diesen Hauptachsen der Verkehr fliessen.

Die Hauptverkehrsachsen sind sog. Staatsstrassen und werden vom Kanton finanziert. Die Verfassung schreibt vor, dass auf diesen Achsen die Kapazität nicht reduziert werden darf. Dies macht Sinn, denn es ist für Wirtschaft und Gewerbe zentral, dass der Verkehr auf Haupt-achsen fliessen kann. Die Volkswirtschaft und Gesellschaft ist auf ausreichende Verkehrsinfrastrukturen angewiesen. Verkehrsstau schadet der Wirtschaft und schlägt sich direkt in den Kosten nieder. Staus verursachen jährliche Gesamtkosten von gegen 300 Mio. Franken im Kanton Zürich.

Beruhigungsmassnahmen in Wohnquartieren können die Sicherheit und Aufenthaltsqualität steigern, sollen sich aber auf die Quartiere beschränken.

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Adresse

Mobilitätsinitiative
c/o SVP Kanton Zürich
Lagerstrasse 14
8600 Dübendorf

info@mobilitaetsinitiative-zh.ch

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