Argumentarium

Für eine vernünftige Verkehrspolitik!

Die Mobilitätsinitiative will, dass auf den Hauptstrassen der Verkehr fliessen kann. Genügende Kapazitäten auf den Strassen sind ein zentrales Anliegen von Gewerbe und Wirtschaft, denn Stau ist teuer: Jede Staustunde führt zu Mehrkosten und verteuert Dienstleistungen und Produkte.

Die von der SVP, der jungen SVP, der FDP und Jungliberalen lancierte kantonale Volksinitiative «Gemeinsam vorwärtskommen auf Hauptverkehrsachsen – Ruhe im Quartier» fordert, dass auf Staatstrassen und Strassen von überkommunaler Bedeutung die signalisierte Geschwindigkeit nicht reduziert werden darf. Das Volksbegehren ergänzt und unterstützt die kürzlich mit über 7200 Unterschriften unter dem Lead der FDP eingereichte ÖV Initiative, welche fordert, dass die Mehraufwände welche dem öffentlichen Verkehr durch Temporeduktionen erwachsen, durch die anordnenden Gemeinden zu tragen sind.

Bei Staatstrassen handelt es sich um verkehrsorientierte Hauptverkehrsachsen, die der Verbindung von Ortschaften und Zentren dienen. Sie stehen in den Städten Zürich und Winterthur gemäss Art. 104 Abs. 2 der Kantonsverfassung unter der Hoheit des Kantons und werden von diesem finanziert.

Der Verkehr muss fliessen

Damit diese Strassen ihre Funktion erfüllen können, muss der Verkehr fliessen können. Temporeduktionen führen zu Kapazitätseinbussen, sowohl beim Individual- wie auch beim öffentlichen Verkehr und verzögern auch die Notfalldienste. Namentlich die Städte haben in letzter Zeit aus rein politischen und ideologischen Gründen auf gewissen Hauptachsen die Höchstgeschwindigkeit reduziert. Mangels anderer gesetzlicher Grundlagen wurde als Begründung meist die Lärmschutzverordnung angeführt. Dies ist aus verschiedenen Gründen falsch: Da es das erklärte Ziel ist, den Verkehr auf den Hauptverkehrsachsen zu bündeln, liegt es in der Natur der Sache, dass die Lärmbelastung auf diesen Strassen grösser ist als in Quartieren. Will man auf den Hauptverkehrsachsen eine Lärmreduktion durch Senkung der Höchstgeschwindigkeit erzwingen, fördert man Umwegfahrten. Dies behindert die Kanalisierung des Durchgangsverkehrs und führt zu mehr Quartierverkehr und Lärm. Zudem ist der Nutzen von Temporeduktionen für den Lärmschutz ist im Vergleich zur Lärmbekämpfung an der Quelle, wie lärmarme Beläge und modernen Antriebskonzepten bescheiden.

Tempobeschränkungen in begründeten Ausnahmen

Tempobeschränkungen unterhalb der bundesrechtlich vorgesehenen Höchstgeschwindigkeit sollen nur in begründeten Ausnahmefällen wie Zentrumsdurchfahrten und nur auf kurzen Strecken möglich sein, wo sie auch wirklich einen Sicherheitsbeitrag und eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität bringen. Beruhigungsmassnahmen in Wohnquartieren können die Sicherheit und Aufenthaltsqualität steigern, sollen sich aber auf die Quartiere beschränken. Der in der Verfassung verankerte „Anti-Stau Artikel“ schreibt vor, dass auf Hauptverkehrsachsen die Kapazität nicht reduziert werden darf. Zusammen mit dem durch diese Initiative geforderten neue §27 a. im Strassengesetz, bringt eine einheitliche Handhabung über das gesamte Kantonsgebiet und dient dem gemeinsamen Vorwärtskommen von öffentlichen und Privatverkehr. Dies macht Sinn, denn es ist für Wirtschaft und Gewerbe zentral, dass der Verkehr auf Hauptachsen fliessen kann. Die Volkswirtschaft und Gesellschaft ist auf ausreichende Verkehrsinfrastrukturen angewiesen. Verkehrsstau schadet der Wirtschaft und schlägt sich direkt in den Kosten nieder. Staus verursachen jährliche Gesamtkosten von gegen 300 Mio. Franken im Kanton Zürich.

Adresse

Mobilitätsinitiative
c/o SVP Kanton Zürich
Lagerstrasse 14
8600 Dübendorf

info@mobilitaetsinitiative-zh.ch

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